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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Salt & Pepper Event´s

 Stand März 2007

§ 1

Allgemein

Salt & Pepper Event´s versteht sich als Dienstleister im Veranstaltungs-, Promotion-, Vermittlungs- und Cateringbereich. Insbesondere werden Leistungen zur Gewährleistung der Veranstaltungstechnik (Auf- und Abbau von Bühnen und Dekorationsbauten, Licht-, Ton- und Videotechnik), Unterstützung des Catering (Vermittlung von Cateringverträgen, Bedienpersonal, Küchenhilfen), Fahrtservice (Transport- und Überführungsfahrten im Zusammenhang mit Veranstaltungen), Sicherheit und Management von Veranstaltungen (Ordnungskräfte und Servicepersonal) und konzeptionelle Unterstützung von Veranstaltungen erbracht.

§ 2

Geltungsbereich

1)- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote von Salt & Pepper Event´s und für sämtliche Verträge von Salt & Pepper Event´s mit ihren Kunden / Partnern(Auftraggeber und Nachunternehmer) unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen.

2)- Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widerspricht Salt & Pepper Event´s hiermit ausdrücklich.

3)- Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

4)- Soweit Verträge oder Angebote von Salt & Pepper Event´s schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen und vereinbarten Vertragsregeln diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

5)- Die aktuelle Leistungs- und Preisliste von Salt & Pepper Event´s ist stets Vertragsbestandteil.

§ 3

Angebote und Auftragserteilung

1)- Angebote von Salt & Pepper Event´s werden unverbindlich erteilt. Für einen wirksamen Vertragsschluss sind der Leistungsumfang, Leistungstermine und Preise in einem Vertrag schriftlich niederzulegen und durch die Parteien zu bestätigen.

2)- Salt & Pepper Event´s erbringt die Leistung entsprechend dem wirksam geschlossenen Vertrag. Änderungswünsche müssen schriftlich angezeigt werden und bedürfen zu ihrer wirksamen Umsetzung der Bestätigung durch Salt & Pepper Event´s.

3)- Der Auftraggeber hat im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten und gegenüber Salt & Pepper Event´s entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf Verlangen vorzulegen.

4)- Sofern im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung die Leistungserbringung von Salt & Pepper Event´s wegen entgegenstehender öffentlich-rechtlicher bzw. privat-rechtlicher Vorschriften bedenklich erscheinen, sind diese Bedenken dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird die Durchführung der Leistungen dennoch gefordert, stellt der Vertragspartner Salt & Pepper Event´s von Ansprüchen Dritter frei. Bei offensichtlicher Begehung einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat im Zusammenhang mit der Leistungserbringung hat Salt & Pepper Event´s ein ausdrückliches Leistungsverweigerungsrecht.

§ 4

Preise und Rechnungslegung

1)- Die Preise ergeben sich stets aus dem aktuellen Leistungs- und Preisverzeichnis von Salt & Pepper Event´s und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Leistungen außerhalb des aktuellen Leistungs- und Preisverzeichnisses werden entsprechend der vertraglichen Vergütungsabrede abgerechnet.

2)- Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist nach folgenden Grundsätzen fällig. Für Neukunden 50% bei Auftragserteilung und 50% nach Auftragserledigung in bar. Für Bestandskunden 20 % bei Auftragserteilung und der Rest bei Auftragserledigung

3)- Über die Vergütung erteilt Salt & Pepper Event´s dem Auftraggeber eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen.

4)- Der Auftraggeber kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung bei Nichtzahlung in Verzug. Salt & Pepper Event´s ist berechtigt, ihre Forderung bei Eintritt des Verzuges gegenüber Unternehmen mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Ist der Auftraggeber ein Endverbraucher, so ist eine Verzinsung von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vorzunehmen. Des Weiteren ist Salt & Pepper Event´s berechtigt, außergerichtliche Mahnkosten von 10,00 EUR zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bleibt unberührt.

5)- Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungsbeträge ohne Abzug zu begleichen.

§ 5

Vorzeitige Beendigung des Auftrages

1)- Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Vergütungsregelungen des folgenden Absatzes 2 bis zum Leistungstermin den Auftrag gegenüber Salt & Pepper Event´s schriftlich kündigen.

2)- Beträgt die Zeit zwischen der Kündigung und dem Leistungstermin

a)- mehr als 2 Wochen, so hat der Auftraggeber an Salt & Pepper Event´s 20 % der vereinbarten Vergütung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pauschal zu entrichten.

b)- mehr als 1 Woche, so hat der Auftraggeber an Salt & Pepper Event´s 50 % der vereinbarten Vergütung zu entrichten.

c)- Sofern die Zeit weniger als 1 Woche beträgt, fällt die vertragliche Vergütung vollständig an.

3)- Bei Kündigung durch den Auftraggeber, steht Salt & Pepper Event´s gegenüber seinen Nachunternehmern gleichermaßen ein Kündigungsrecht zu. Die Kündigungserklärung ist unverzüglich schriftlich zu erklären.

4)- Nachunternehmer von Salt & Pepper Event´s unterwerfen sich insoweit den Regelungen des § 5 Absatz 2 und erhalten entsprechend eine anteilige Vergütung.

5)- Salt & Pepper Event´s steht gegenüber dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht nicht zu.

6)- Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt nach Maßgabe des Gesetzes unberührt.

7)- Entfällt der Auftrag und damit der Vergütungsanspruch an Salt & Pepper Event´s aus Gründen der höheren Gewalt, Katastrophen, Arbeitsniederlegungen, bewaffneter Konflikte o.ä., so entfällt der Auftrag und ein Vergütungsanspruch gleichermaßen im Verhältnis zum Nachunternehmer.

§ 6

Haftung

1)- Für Beschädigungen an Personen und Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von Salt & Pepper Event´s verursacht worden sind, haftet selbige gegenüber Unternehmen nur bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln.

2)- Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung sowie die Haftung in vollem Umfang für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von Salt & Pepper Event´s trägt der Vertragspartner. Salt & Pepper Event´s übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher und Gäste einer Veranstaltung verursacht worden sind. Beschädigungen und Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume und Installation und Ähnlichem entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

3)- Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet Salt & Pepper Event´s nur bis maximal zur Höhe der vereinbarten Vergütung. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche gegenüber Salt & Pepper Event´s ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Vertragspartners ist Salt & Pepper Event´s nicht verpflichtet, die Leistungen zu erbringen. Salt & Pepper Event´s haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Person oder sonstiger Leistungsstörung, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesen Dritten auftreten können.

4)- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungen nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auf Salt & Pepper Event´s zurückzuführen sind. Salt & Pepper Event´s hat die rechtliche Zulässigkeit und fachliche Vertretbarkeit der zu erbringenden Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchgeführt werden. In diesem Falle hat der Auftraggeber Salt & Pepper Event´s von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen Salt & Pepper Event´s geltend gemacht werden, frei zu stellen.

5)- Die vorgehend geregelten Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistung nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auf Salt & Pepper Event´s zurückzuführen sind.

6)- Soweit in Erfüllung des erteilten Auftrages im Namen des Auftraggebers Verträge mit Dritten abgeschlossen werden, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden dritten Vertragspartner und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. Es besteht insoweit nicht die Pflicht, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derartig beauftragte Dritte sind im Verhältnis zwischen Salt & Pepper Event´s zum Auftraggeber nicht als Erfüllungsgehilfe zu betrachten.

§ 7

Urheberschutz

1)- Alle die durch Salt & Pepper Event´s erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum der selbigen.

2)- Die von Salt & Pepper Event´s erstellten Werke sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis von Salt & Pepper Event´s als Urheber zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein Salt & Pepper Event´s vorbehalten. Sollte es nicht zur Auftragserteilung an Salt & Pepper Event´s kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von Salt & Pepper Event´s und in jedem Fall die vorherige Einigung über eine angemessene Vergütung.

3)- Salt & Pepper Event´s ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträger jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen, und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereiches.

4)- Die Vertragspartner gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. Salt & Pepper Event´s ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber namentlich zu nennen.

§ 8

Sonstiges

1)- Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.

2)- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.

3)- Die AGB sind als allgemeine Rahmenbedingungen zu verstehen, und im besonders auszugestaltenden Einzelvertrag ausdrücklich einzubeziehen.

 

§ 9

Schlussbestimmungen

1)- Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und Zweck des Vertrages entspricht.

2)- Mündliche Abreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

3)- Zwischen den Vertragsparteien ist grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

4)- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit zulässig, das Amtsgericht Erfurt bzw. das Landgericht Erfurt, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.

 

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